Allgemeine Geschäftsbedingungen passpoints
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software gemäß der aktuellen Leistungsbeschreibung[a]. Abrufbar unter www.passpoints.de/plans.
1.2 Die Software wird vom Anbieter als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software, über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
1.3 Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden, unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen, wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Registrierung, Zustandekommen des Nutzungsvertrags
2.1 Mit seiner Bestellung gibt der Kunde unter Bezug auf diese AGB ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Dies gilt unabhängig von Art und Form des Bestellvorgangs[b] (Internet, E-Mail, Telefax, Telefon, Brief, Bestellformular etc.). Bei Bestellungen des Kunden im elektronischen Geschäftsverkehr (Internet, E-Mail) erhält der Kunde möglicherweise auf elektronischem Wege eine Bestätigung, in welcher die Einzelheiten der Bestellung unter Angabe der Preise zusammengefasst sind; diese Zugangsbestätigung stellt keine Annahme dar.
2.2 Der Anbieter prüft die entsprechende Bestellung. Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande. Sodann geht dem Kunden eine Bestätigungs-E-Mail mit seinen Zugangsdaten oder ein Link zur Registrierung des Kunden zu. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail gilt der Vertrag als geschlossen.
§ 3 Art und Umfang der Leistung
3.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Software gemäß der Leistungsbeschreibung in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht ("Übergabepunkt"), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
3.2 Für die Systemumgebung beim Kunden ist der Anbieter nicht verantwortlich. Anforderungen an die Hardware und Softwareumgebung, die auf Kundenseite erfüllt sein müssen, ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Der Kunde trägt selbst dafür Sorge, dass er über die zur Nutzung der Software bzw. Cloud Dienste erforderlichen Systemvoraussetzungen verfügt. Der Anbieter behält sich vor, die Systemumgebung, in welcher die Daten abgerufen werden, und die sonstigen Systemvoraussetzungen jederzeit zu ändern und an neue technische Entwicklungen anzupassen. Dies kann dazu führen, dass sich auch die technischen Anforderungen an den Kundenzugang ändern. Der Kunde ist für die Anpassung seines Zugangsrechners an die geänderten Systemvoraussetzungen selbst verantwortlich.
3.3 Soweit die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder eines von diesem beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtliehen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.
3.4 Acceptable Use Policy: Dem Kunden ist bei der Nutzung der Software Folgendes untersagt: Die Software oder Software-Materialien ganz oder teilweise zu kopieren, übersetzen, disassemblieren, dekompilieren, crawlen[c], zurückzuentwickeln oder anderweitig zu modifizieren oder abgeleitete Werke hiervon zu erstellen, sowie eine Nutzung der Software in einer Weise, die gegen anwendbares Recht verstößt, insbesondere Übermittlung von Informationen und Daten, die rechtswidrig sind oder Schutzrechte Dritter verletzen; sowie den Betrieb oder die Sicherheit der Software zu gefährden oder zu umgehen.
3.5 Soweit nicht ausdrücklich vorstehend erwähnt, schuldet der Anbieter keine weiteren Leistungen. Insbesondere ist der Anbieter nicht zur Erbringung von Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und / oder Schulungsleistungen sowie zur Erstellung und Überlassung von Individualprogrammierungen oder Hardware verpflichtet. Außerhalb der Verantwortlichkeit des Anbieters liegt insbesondere die Möglichkeit digitale Pässe auf Smartphones scannen zu können bzw. die Verfügbarkeit externer Apps zum Scannen digitaler Pässe (z.B.: Passbooks für iOS, PassWallet für Android) zu gewährleisten.[d]
§ 4 Verfügbarkeit und Wartungsfenster[e]
4.1 Bei ordnungsgemäß laufendem System ist eine jederzeitige Nutzung der Dienste des Anbieters gewährleistet. Die Verfügbarkeit der Software beträgt 98 % im Jahresdurchschnitt abzüglich der für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten notwendigen Zeit. Die vorgenannten Arbeiten werden nach Möglichkeit in einem Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr vorgenommen und übersteigen in der Regel eine Dauer von 2 Stunden pro Unterbrechung nicht.
4.2 Die folgenden planmäßigen Ausfallzeiten gelten darüber hinaus als Wartungsfenster vereinbart: Regelmäßige Wartungsfenster wöchentlich Montag von 24:00 Uhr bis 04:00 und jederzeit für bis zu 4 Stunden unter Einhaltung einer Frist von 1 Tag nach Mitteilung des Anbieters. Wichtige Upgrades bis zu zwölfmal pro Jahr nach Mitteilung des Anbieters mit einer Frist von 2 Tagen.
4.3 Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Software entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich nach den Vereinbarungen im Auftragsblatt beim Anbieter anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.
§ 5 Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung
5.1 Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
5.2 Die vom Auftraggeber übertragenen Kundendaten werden von diesem selbstständig verwaltet. Da der Auftragnehmer selbst keinen Einfluss auf individuelle Daten nimmt, sondern bei ihm die Daten lediglich über die Software verwaltet, bleibt der Auftraggeber allein für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzen der Kundendaten verantwortlich.
5.3 Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
5.4 Der Anbieter kann anonyme Informationen über die Nutzung der Software dazu verwenden, Analysen zu erstellen, die jedoch weder personenbezogene Daten noch vertrauliche Informationen des Auftraggebers enthalten und beispielsweise Folgendes zum Ziel haben können: Verbesserung von Systemen, technischen Ressourcen und Support, Forschung und Entwicklung für Software, Cloud und Consulting Services, Prüfung der Sicherheit und Datenintegrität, interne Bedarfsplanung, Branchen-Entwicklungen und anonymes Benchmarking mit anderen Auftraggebern. Mit vorheriger Zustimmung des Kunden kann der Anbieter nichtanonyme Benchmarking-Services erbringen.
5.5 Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten verarbeitet, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.
§ 6 Support
6.1 Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt. Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
6.2 Die Parteien können eine gesonderte Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen treffen.
§ 7 Vergütung
7.1 Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach der Leistungsbeschreibung[f]. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2 Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Cloud Service berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Cloud Service wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 11.2 hat.
7.3 Der Anbieter kann nach Ablauf der Erstlaufzeit gemäß dem Auftragsblatt die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 10% kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen.
7.4 Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt des Anbieters.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
8.2 Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für die dem Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.
8.3 Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung. Vom Anbieter wird ohne weitere Absprache ausdrücklich keine Hardware zur Verfügung gestellt. Weiteres hierzu oben unter 3.2.
8.4 Der Kunde wird darüber hinaus die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift. Im Übrigen wird der Kunde sämtliche datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere Werbung und Werbeverbote beachten.
8.5 Soweit der Kunde dem Anbieter geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er dem Anbieter sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Kunde versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Kundenmaterialien besitzt, diese frei von Rechten Dritter sind um dem Anbieter die entsprechenden Rechte einzuräumen.
8.6 Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 9 Gewährleistung
Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht. § 10 Haftung und Schadensersatz
10.1 Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung - soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht - beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.
10.3 Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.
10.4 Im Übrigen ist die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
§ 11 Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter 11.1 Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
11.2 Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
11.3 Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
11.4 Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§ 12 Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags
12.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Paket der Leistungsbeschreibung. Jedes Paket läuft zunächst für die dort vereinbarte Mindestlaufzeit („Mindestlaufzeit“). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sie sich automatisch, um die dort vereinbarten Verlängerungslaufzeiten (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien gekündigt wird.
12.2 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich von vom Anbieter ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.
12.3 Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. Telefax und E-Mail genügen dem Schriftformerfordernis nicht. 12.4 Mit Vertragsende (i) wird die Zugriffsmöglichkeit des Kunden zur Software beendet; (ii) sein Recht zur Nutzung der Cloud Service und der vertraulichen Informationen des Anbieters endet; und (iii) werden die vertraulichen Informationen der jeweils offenlegenden Partei vereinbarungsgemäß zurückgegeben oder gelöscht.
§ 13 Vertraulichkeit
13.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: "vertrauliche Informationen") erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
13.2 Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 13, wenn sie: (i) Der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten (ii) allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden (iii) der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
13.3 Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 13 überdauern das Ende dieser Vereinbarung. § 14 Übertragung der Rechte und Pflichten
Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Seiten des Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
§ 15 Sonstiges
15.1 Diese Vereinbarung und ihre Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
15.2 Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.
15.3 Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
15.4 Nebenabreden bestehen nicht.